1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von 24/7 HALAMA, nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
1.2 Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Agentur. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote von der Agentur sind freibleibend.
2.2 Mit der Auftragserteilung gibt der Kunde das Angebot zum Abschluss eines Vertrages verbindlich ab. Der Auftrag kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail erteilt werden.
2.3 Erst mit der Bestätigung des Auftrags durch die Agentur kommt der Vertrag zustande. Die Bestätigung kann schriftlich oder per E-Mail erteilt werden.
2.4 Im Übrigen sind alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrags getroffen werden, in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Leistungen der Agentur
3.1 Der Umfang der Leistungen der Agentur wird durch das Angebot der Agentur, den Auftrag des Kunden und die Auftragsbestätigung der Agentur bestimmt.
3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis Dritte zu beauftragen. Soweit die Agentur auf Wunsch des Kunden von diesem benannte Dritte beauftragt, ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen
3.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt.
3.4 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gilt die vereinbarte Vergütung. Diese umfasst lediglich die Positionen, welche Gegenstand ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung nach Ziffer 3.1 sind. Ein möglicher Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
4.2 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.3 Sämtliche angebotenen Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
5.1. Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzeptes keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen.
5.2. Alle Leistungen der Agentur (z. B. Marketingkonzepte, Ideen, Konzepte für Veranstaltungen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
5.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
5.4 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Event-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
5.5 Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist
6. Rücktritt vom Vertrag und Teilstornierung
6.1 Der Kunde ist jederzeit zur Stornierung berechtigt.
6.2 Stornobedingungen Agenturleistungen:
20% bis 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn
50% 119 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn
80% 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
90% 29 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn
100% weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn
6.3 Stornobedingungen Leistungsträger:
Bei Stornierungen wird die Agentur von den Leistungsträgern belasteten Stornokosten netto an den Kunden weitergegeben.
6.4 Erschwerungen, Gefährdung und Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht
vorhersehbare und außergewöhnliche Umstände wie z.B. Kriege, innere Unruhen,
Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Ausfall der Veranstaltung, Entzug der Landerechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung des Veranstaltungsortes oder gleichgewichtige Vorfälle berechtigen beide Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages.
6.5 Im Falle der Kündigung, gemäß 6.3, kann die Agentur für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen eine zu bemessende Entschädigung verlangen.
7. Gewährleistung und Haftung der Agentur
Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
8. Verwertungsgesellschaften
8.1 Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
8.2 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe beraterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung ist der Kunde für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht zuständig und selbst verantwortlich, soweit die Beauftragung im Namen und Auftrag des Kunden erfolgt ist.
9. Vertragsdauer
Kündigungsfristen Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für welches es abgeschlossen ist. Die Kündigung nach § 627 BGB ist ausgeschlossen. Ist das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann es mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen einen der Vertragspartner eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder wenn die Agentur mit einem wesentlichen Teil ihrer Leistungsverpflichtung oder der Kunde mit mehr als 20% seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug geraten ist. In jedem Fall ist dem Vertragspartner unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, seinen Vertragsverstoß zu korrigieren. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Die Agentur ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten
11. Streitigkeiten
Kommt es im Laufe oder nach Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe Gutachten von einem von der IHK am Erfüllungsort zu bestellendem neutralem Gutachter erstellt, um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
12.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.
12.4 Abweichende Vereinbarungen, durch welche diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise geändert werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Wirksamkeit der Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
12.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln. Anwendung findet ausschließlich deutsches Recht; die Anwendung des internationalen Kaufrechtes ist ausgeschlossen.
Stand 01/2025