1. Gegenstand der Vereinbarung

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge zwischen der Agentur und ihren Auftraggebern („Kunde“), sofern Letztere Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich durch die Agentur anerkannt wurden.

2. Vertragsschluss

2.1 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch konkludente Handlung (z. B. durch Leistungserbringung) durch die Agentur zustande.

2.3 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1 Art und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.

3.2 Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer und Dritte zu beauftragen. Wird auf Wunsch des Kunden ein bestimmter Dritter eingesetzt, haftet die Agentur nicht für dessen Leistung oder Verhalten.

3.3 Die Agentur ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.

3.4 Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Streiks, hoheitliche Anordnungen) verlängern sich Liefer- oder Leistungsfristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgeblich sind die im Angebot vereinbarten Vergütungen und Zahlungsziele. Zusatzleistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet.

4.2 Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

4.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

5. Urheberrecht & Nutzungsrechte

5.1 Ideen, Konzepte, Entwürfe und Präsentationen bleiben auch bei Nichtbeauftragung Eigentum der Agentur. Eine Nutzung durch den Kunden ist untersagt.

5.2 Mit Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht der vereinbarten Leistung – ausschließlich für den vertraglich bestimmten Zweck und Zeitraum.

5.3 Jede Nutzung, die über den vereinbarten Zweck hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist gesondert zu vergüten.

5.4 Die Weitergabe der Leistungen oder Nutzungsrechte an Dritte ist ohne Zustimmung der Agentur unzulässig.

5.5 Vom Kunden gelieferte Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos) dürfen von der Agentur im Rahmen des Projekts verwendet werden. Der Kunde versichert, dass er über alle hierfür erforderlichen Rechte verfügt.

6. Stornierung & Rücktritt

6.1 Der Kunde kann den Auftrag jederzeit stornieren. Es gelten folgende Stornopauschalen auf Basis der Agenturleistungen:

  • 50 % bis 150 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • 75 % 149 bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • 100 % weniger als 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn

Für ausgefallene Besprechungs-/Beratertage berechnen wir bei Stornierung bis weniger als eine Woche vor Termin 100 %.

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Der Eingang bei der Agentur gilt als Stornierungsdatum.

Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, die Entstehung eines niedrigeren Schadens nachzuweisen.

6.2 Stornokosten von Leistungsträgern (Hotels, Locations etc.) werden dem Kunden in voller Höhe weiterberechnet.

6.3 Bei unvorhersehbaren Umständen wie Krieg, Pandemien, Naturkatastrophen oder behördlichen Anordnungen können beide Seiten den Vertrag kündigen. Die Agentur hat Anspruch auf Ersatz bereits erbrachter oder nicht mehr stornierbarer Leistungen.

7. Haftung

7.1 Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) und ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

8. Verwertungsgesellschaften & Abgaben

8.1 Der Kunde übernimmt die Verpflichtung, etwaige Gebühren (z. B. GEMA, Künstlersozialkasse) direkt oder auf Nachweis durch die Agentur zu zahlen.

8.2 Die Agentur ist berechtigt, vom Kunden hierfür verauslagte Kosten in Rechnung zu stellen.

9. Datenschutz

Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der Agentur.

9. Vertragsdauer & Kündigung

9.1 Das Vertragsverhältnis gilt für den Zeitraum, für den es abgeschlossen wurde.

9.2 Die Kündigung gemäß § 627 BGB wird ausgeschlossen.

9.3 Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende durch beide Parteien gekündigt werden.

9.4 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn das Insolvenzverfahren gegen eine Partei eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird, oder wenn eine Partei mit wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen in Verzug gerät.

9.5 Vor einer fristlosen Kündigung ist dem Vertragspartner unter angemessener Fristsetzung Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

9.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

10. Vertraulichkeit

Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen über den Kunden und dessen Geschäftsprozesse streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Die Agentur stellt sicher, dass auch ihre Mitarbeiter:innen und etwaig eingesetzte Dritte dieser Geheimhaltungspflicht unterliegen.

11. Streitigkeiten

11.1 Kommt es im Zusammenhang mit einem Auftrag zu einem Streitfall, verpflichten sich beide Parteien, vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein außergerichtliches Mediationsverfahren durchzuführen.

11.2 Bei Uneinigkeit über die Qualität der erbrachten Leistungen oder die Höhe der Vergütung kann ein unabhängiger Sachverständiger eingeschaltet werden. Dieser wird von der Industrie- und Handelskammer am Sitz der Agentur benannt.

11.3 Die Kosten für die Mediation oder das Sachverständigengutachten tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Schlussbestimmungen

12.1 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

Stand 01/2026